
Ergotherapie gehört zu den medizinisch-technischen Berufen und wird von Ihrem Hausarzt oder Facharzt verordnet.
Verordnung
Die Verordnung des Arztes sollte folgende Punkte beinhalten:
- Diagnose
- Häufigkeit (meist 10 Behandlungen)
- Therapiedauer (45 Minuten)
Therapiekosten
Die Kosten einer 45 minütigen Behandlung betragen € 63,-
(die erste Einheit inkl. Befundung und Behandlungskonzept € 85,- )
Rund 2/3 der Therapiekosten werden von der Österreichischen Gesundheitskasse refundiert.
Wenn die Verordnung chefärztlich bewilligt ist, übernimmt die Österreichische Gesundheitskasse ca. 2/3 der Therapiekosten. Das sind zurzeit rund € 36,- pro Therapieeinheit (à 45 Minuten). Wenn Sie bei einer anderen Kasse versichert sind, gelten eventuell andere Sätze. Bitte fragen Sie nach.
Kosten Schienenanfertigung
Die benötigte Arbeitszeit für die Schienenanfertigung wird mit dem oben genannten Erstattungssatz refundiert. Die Österreichische Gesundheitskasse refundiert einen Teil der Kosten für das Material. Wenn Sie bei einer anderen Kasse versichert sind, gelten eventuell andere Sätze. Bitte fragen Sie nach.
Zuschüsse zum verbleibenden Selbstbehalt
Unter gewissen Voraussetzungen können Sie den verbleibenden Selbstbehalt noch reduzieren:
- Hatten Sie für medizinische Leistungen innerhalb eines Jahres sehr hohe Ausgaben (mehr als ein Monatsgehalt) können Sie die Restkosten der Ergotherapie eventuell auch unter dem Posten „außerordentliche Belastungen“ beim Lohnsteuer-Jahresausgleich geltend machen. Dazu gehören auch die Fahrtkosten von Ihrer Wohnung zur Praxis; d.h. gefahrene Kilometer x amtliches Kilometergeld.
- Zudem bieten manche Versicherungen (z.: Unfall- oder Zusatzversicherungen) eine Versicherung für Privatarztkosten an, die auch Leistungen wie Ergotherapie übernimmt oder bezuschusst. Bitte erkundigen Sie sich.