Ergotherapie mit Kindern - Kind spielt mit Spielzeug

Ergotherapie gehört zu den medizinisch-technischen Berufen und wird von Ihrem Kinderfacharzt /Ihrer Kinderfachärztin verordnet.

Verordnung

Die Verordnung des Arztes sollte folgende Punkte beinhalten:

  • Diagnose
  • Häufigkeit (meist 10 Behandlungen)
  • Therapiedauer (60 Minuten)

Therapiekosten

Die Kosten einer 60 minütigen Behandlung betragen € 89,-
(die erste Einheit inkl. Befundung und Behandlungskonzept € 115,-)

Rund 2/3 der Therapiekosten werden von Ihrer Krankenkasse refundiert.

Die österreichische Gesundheitskasse übernimmt zurzeit ca. 2/3 der Therapiekosten. Das sind rund € 59,- pro Therapiestunde. Wenn Sie bei einer anderen Kasse versichert sind, gelten eventuell andere Sätze. Bitte fragen Sie nach.

Zuschüsse zum verbleibenden Selbstbehalt

Unter gewissen Voraussetzungen können Sie den verbleibenden Selbstbehalt noch reduzieren:
  • Wenn Ihr Kind keine Behinderung hat und Sie sich die Therapiekosten nicht leisten können, besteht bei der Österreichischen Gesundheitskasse die Möglichkeit auf Gewährung einer außerordentlichen Unterstützung. Wenden Sie sich dafür an die Abteilung „Unterstützungsfonds“ Ihrer Gesundheitskasse.
Sind Sie anderweitig versichert, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse.
  • Wenn Ihr Kind einen Entwicklungsrückstand oder Behinderung hat und über längere Zeit therapiebedürftig ist, können Sie erhöhte Familienbeihilfe beantragen. Das Formular erhalten Sie beim zuständigen Gemeindeamt.
  • Wenn Ihr Kind eine Behinderung hat oder Sie erhöhte Familienbeihilfe beziehen, kann die Bezirkshauptmannschaft, Gruppe Soziales, einen Teil oder die gesamten Restkosten übernehmen. (Das hängt von Ihrer finanziellen Situation ab.)  Bitte kontaktieren Sie Ihre zuständige Bezirkshauptmannschaft bezüglich der erforderlichen Formulare und senden Sie eine Kopie der bewilligten Verordnung und einen Kostenvoranschlag für die Ergotherapie mit.
  • Zudem bieten manche Versicherungen eine Versicherung für Privatarztkosten an, die auch Leistungen wie Ergotherapie und Logopädie übernimmt oder bezuschusst. Die Wartezeit zwischen Vertragsabschluss und Inanspruchnahme der Leistung beträgt ca. 3 Monate.
  • Hatten Sie für medizinische Leistungen innerhalb eines Jahres sehr hohe Ausgaben (mehr als ein Monatsgehalt) können Sie die Restkosten der Ergotherapie eventuell auch unter dem Posten „außerordentliche Belastungen“ beim Lohnsteuer-Jahresausgleich geltend machen. Dazu gehören auch die Fahrtkosten von Ihrer Wohnung zur Praxis; d.h. gefahrene Kilometer x amtliches Kilometergeld.